Folter im Rechtsstaat? (kleine reihe)Jan Philipp Reemtsma
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Ist Folter in einem modernen Rechtsstaat unter bestimmten Bedingungen legitimierbar? Diese Frage wurde nach dem 11. September 2001 in den USA aufgeworfen Wäre Folter für den Fall, daß durch ihren Einsatz ein Terroranschlag mit Tausenden von Toten verhindert werden könnte, nicht ein zulässiges, vielleicht notwendiges Mittel? In Deutschland wurde diese Diskussion anläßlich des Entführungsfalles Metzler virulent, als bekannt wurde, daß dem Entführer eines Kindes von der Polizei Gewalt angedroht wurde, wenn er nicht das Versteck der Geisel verrate. Für beide Fallszenarien - der Abwehr terroristischer Gewalt und der Lebenserhaltung einer Geisel - gibt es eine Vorgeschichte. Der Film Dirty Harry 1971 zeigte einen Polizisten, der sich über das Folterverbot hinwegsetzte, um das Leben eines entführten Mädchens zu retten. Der ehemalige Ministerpräsident von Niedersachsen Ernst Albrecht diskutierte in seinem 1976 erschienenen Buch Der Staat - Idee und Wirklichkeit die Legitimität des Einsatzes von Folter zur Abwehr eines terroristischen Einsatzes von Massenvernichtungswaffen. Diesen Fall behandelte der Soziologe Niklas Luhmann 1992 in einem Vortrag und kam zu dem Schluß, daß die moderne Rechtstheorie keine eindeutigen Kriterien für eine Beurteilung liefere. Diesen Vortrag wiederum nahm der Rechtsprofessor Winfried Brugger zum Anlaß für mehrere Ausarbeitungen, in denen er seine Überzeugung darlegte, daß das deutsche Recht - trotz expliziten Folterverbots - in solchen und ähnlichen Fällen Folter nicht nur zulasse, sondern sogar zwingend vorschreibe. Diese Ansicht ist zwar bis jetzt nicht die sogenannte herrschende Meinung gewesen, hat aber zu bemerkenswerten Modifikationen in der Kommentierung des Artikels 1 1 Grundgesetz Menschenwürde geführt. Jan Philipp Reemtsma diskutiert d ..
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