Okkupation und Militärverwaltung in Kamerun: Etablierung und Institutionalisierung des kolonialen Gewaltmonopols. Teil 1Florian Hoffmann
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Mehr als dreißig Jahre, von 1884 bis zur Besetzung durch britische und französi-sche Truppen im Ersten Weltkrieg, war Kamerun ein Teil des deutschen Koloni-alreichs. Die öffentliche Wahrnehmung dieses Kapitels deutsch-afrikanischer Beziehungen prägen außerhalb des akademischen Diskurses heute noch vielfach Vorstellungen von Wohltaten im Gesundheits-, Schul- und Bildungswesen, einer moderaten wirtschaftlichen Entfaltung sowie nicht zuletzt einer weitgehend kon-fliktfreien Inbesitznahme des Landes. Die Erinnerung an die Vielzahl von be-waffneten Auseinandersetzungen zwischen Afrikanern und Deutschen, die sich für die Bevölkerungsgruppen zwischen Atlantik und Tschadsee, Cross River und Sanga zum Teil bis heute identitätsprägend auswirken, wurde in Deutschland fast völlig verdrängt. Dort wo sie noch präsent sind, werden sie entsprechend der zeitgenössischen europäischen Perzeption meist nur als "Aufstände" gegen die deutsche Kolonialherrschaft wahrgenommen. Man spricht unter der Prämisse einer legitimen, durch zwischenstaatliche Vereinbarungen mit anderen europäi-schen Mächten sanktionierten deutschen Herrschaft ohne Rücksicht auf Merk-male und Ursachen des einzelnen Konflikts zum Beispiel vom 'Bakoko-Aufstand' (1892), 'Abo-Aufstand' (1894), 'Jaunde-Aufstand' (1896), 'Bane-Aufstand' (1897/98), 'Bulu-Aufstand' (1899/1900), 'Kunabembe-Aufstand' (1903), 'Njem-' und 'Ndsimu-Aufstand' (1904), 'Anyang-Aufstand' (1904) oder 'Maka-Aufstand' (1906/10). Selbst in der Forschung findet dieser Terminus bis in die Gegenwart rege Verwendung.1
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