Die Besteuerung der öffentlichen Hand: Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen RechtsGebundene Ausgabe
Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Buch mit Leinen-Einband. Zum Werk. Die öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung). Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird nun in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen. Das Werk stellt insbesondere die einzelsteuerlichen Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand dar und bietet eine grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebieten. Daneben wird die Besteuerung unterschiedlichster staatlicher Einrichtungen umfassend und praxisorientiert behandelt, z.B. von kommunalen Verkehrsbetrieben, Entsorgungsbetrieben, Friedhöfen, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, Parkraumbewirtschaftung, Sparkassen, Hochschulen und Rundfunkanstalten. Dabei finden insbesondere die Aspekte der Körperschaftsteuer, der deutschen und europäischen Umsatzsteuer unter Berücksichtigung des neuen. 2b UStG, der Gewerbesteuer, des Bilanzsteuerrechts, der Grund- und Grunderwerbsteuer und des sonstigen Abgabenrechts Beachtung. Das Werk deckt umfassend die Themenfelder der Öffentlichen Hand als Wirtschafts- und Steuersubjekt, der Unternehmensformen und der Rechtsformwahl bis hin zu Public Private Partnership, tax compliance und der Konkurrentenklage ab.Vorteile auf einen Blick. - systematische Darstellung der Besteuerung verschiedener kommunaler Unternehmen und Betätigungen. - umfangreiche, grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebieten. - anwendungs- und praxisorientiert. Zielgruppe. Für Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
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