Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd 7: Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Corporate Litigation)Gebundene Ausgabe
Buch mit Leinen-Einband. Meinungsbildend, umfassend, gründlich. Start der 5. Auflage mit einem komplett neuen, zusätzlichen Band. Seit fast zweieinhalb Jahrzehnten setzt das nun siebenbändige Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Qualitätsmaßstäbe. Der neue Band 7 behandelt umfassend alle Typen von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung, dem laufenden Betrieb, der Insolvenz und der Abwicklung von Gesellschaften. Dargestellt werden Streitigkeiten bei allen gängigen Gesellschaftsformen und in allen Partei-Konstellationen sowie auch konzern- und kapitalmarktrechtliche Besonderheiten, ebenso die in der Praxis häufig verbundenen Probleme des anwaltlichen Interessenkonflikts, der Compliance, der Zwangsvollstreckung, der alternativen Streitbeilegung und der Informationspolitik (Litigation PR). Das Werk reicht somit weit über Kurzdarstellungen hinaus, die meist nur den Gesellschafterstreit im engeren Sinn und auch diesen nur für einzelne Gesellschaftsformen in den Blick nehmen. Entsprechend der Philosophie des Gesamtwerks sind alle Ausführungen sowohl wissenschaftlich fundiert und sorgfältig mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen untermauert als auch dank klarer Argumentationshilfen für die gehobene Beratungspraxis optimiert. Teil 1. Allgemeine Fragen (Interessenkonflikte des RA bei Vertretung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsleitern ? Allgemeine prozessuale Fragen ? Prozessuale Folgen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Gesellschaftsvermögen). Teil 2. Typische gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Erkenntnisverfahren) (Streitigkeiten in der AG ? Konzernrechtliche Streitigkeiten (. . 302 ff. AktG) ? Kapitalmarktrechtliche Besonderheiten ? Streitigkeiten in der GmbH ? in der GbR ? in der OHG ? in der KG ? in Familiengesellschaften ? in der Stillen Gesellschaft ? bei der Publikumspersonengesellschaft ? in der PartG und der PartG mbB ? in der e.G. ? im e.V. und nicht rechtsfähigen..
|